Bisher mussten Steckerfertige PV-Anlagen (Balkonkraftwerk) im Avacon Netzbereich über das Avacon Onlineportal „mein.Hausanschluss“ und im Marktstammdatenregister, abgekürzt MaStR angemeldet werden.
Die Anmeldung direkt bei Avacon ist jetzt entfallen. Steckerfertige PV-Anlagen (bis 600 VA Wechselrichterleistung und bis 800 Wp Modulleistung) müssen nur noch über das Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden.
Heute hat sich zusätzlich die Regierung zum Klimaschutzgesetz und Solarpaket geeinigt.
Nach langen Verhandlungen ist der Weg jetzt frei, dass sowohl das „Solarpaket 1“ als auch das Klimaschutzgesetz final vom Bundestag verabschiedet werden können.
Balkonkraftwerke sollen künftig unkompliziert in Betrieb genommen werden:
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber soll entfallen.
- Neue Balkonkraftwerke sollen nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler (digitaler Stromzähler) eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen.
- Erhöhte installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt Modulleistung und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere bzw. Watt.
- Künftig sollen Balkon-PV Anlagen mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen.
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